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Ab Montag, dem 15. März, sind dies die neuen Maßnahmen, die in der valencianischen Gemeinschaft angewendet werden.

Sie werden bis zum 12. April in Kraft sein

-Begrenzung von Gruppen im öffentlichen und privaten Raum: Familien- oder gesellschaftliche Zusammenkünfte sind auf maximal vier Personen beschränkt. Treffen zu Hause beschränken sich auf denselben Kern des Zusammenlebens.

- Restaurants. Geöffnet bis 6 Uhr nachmittags. Es können bis zu vier Personen pro Tisch sein. Terrassen mit 100% ihrer Kapazität; Innenräume, 30%

-Schließung der Geschäfte um 20 Uhr. Mit Ausnahme von Lebensmittelbetrieben, Apotheken und Grundnahrungsmitteln.

-Nachtsperre ab 22 Uhr.

-Perimeterbegrenzung des valencianischen Territoriums. Es werden nur ordnungsgemäß begründete Fahrten genehmigt.

-Innen von Einrichtungen, Sportzentren und Schwimmbädern. Wiedereröffnung von Fitnessstudios, Pavillons, Schwimmbädern und Indoor-Sportanlagen mit 30% der Kapazität.

-Die pädagogischen Freizeitaktivitäten werden mit einer Kapazität von 30% und in Gruppen von bis zu 10 Personen wieder aufgenommen.

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