Ab Montag, dem 15. März, sind dies die neuen Maßnahmen, die in der valencianischen Gemeinschaft angewendet werden.
Sie werden bis zum 12. April in Kraft sein
-Begrenzung von Gruppen im öffentlichen und privaten Raum: Familien- oder gesellschaftliche Zusammenkünfte sind auf maximal vier Personen beschränkt. Treffen zu Hause beschränken sich auf denselben Kern des Zusammenlebens.
- Restaurants. Geöffnet bis 6 Uhr nachmittags. Es können bis zu vier Personen pro Tisch sein. Terrassen mit 100% ihrer Kapazität; Innenräume, 30%
-Schließung der Geschäfte um 20 Uhr. Mit Ausnahme von Lebensmittelbetrieben, Apotheken und Grundnahrungsmitteln.
-Nachtsperre ab 22 Uhr.
-Perimeterbegrenzung des valencianischen Territoriums. Es werden nur ordnungsgemäß begründete Fahrten genehmigt.
-Innen von Einrichtungen, Sportzentren und Schwimmbädern. Wiedereröffnung von Fitnessstudios, Pavillons, Schwimmbädern und Indoor-Sportanlagen mit 30% der Kapazität.
-Die pädagogischen Freizeitaktivitäten werden mit einer Kapazität von 30% und in Gruppen von bis zu 10 Personen wieder aufgenommen.