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-Begrenzung von gesellschaftlichen Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Bereichen. Das Maximum sind 10 Personen

-Restaurants. Geöffnet bis 12:30 Uhr, mit 50% Innenausstattung und maximal 10 Personen pro Tisch.

- Dauerhaftigkeit an Kultstätten. Es darf 75% seiner Kapazität nicht überschreiten

-Begrenzung des Kreislaufs in der Nacht. Die Nachtmobilität wird zwischen 1 Uhr morgens und 6 Uhr morgens eingeschränkt.

-Die Begrenzung des valencianischen Territoriums nimmt ab. Die Ein- und Ausreise der valencianischen Gemeinschaft ist gestattet.

-Große Veranstaltungen. Die Kapazität wird auf 3.000 Personen in Innenräumen und 4.000 Personen im Freien erweitert.

(Gültig ab Montag, 14. Mai und für die nächsten 14 Tage).