Ab Sonntag, dem 9. Mai, sind dies die neuen Maßnahmen, die in der valencianischen Gemeinschaft angewendet werden. Sie werden für die nächsten 15 Tage in Kraft sein.
-Begrenzung von gesellschaftlichen Zusammenkünften in öffentlichen und privaten Bereichen. Das Maximum sind 10 Personen
-Restaurants. Geöffnet bis 23:30 Uhr, mit 50% Innenausstattung und maximal 10 Personen pro Tisch.
-Bleib an Orten der Anbetung. Es darf 75% seiner Kapazität nicht überschreiten.
-Begrenzung des Kreislaufs in der Nacht. Die Nachtmobilität ist zwischen 00:00 und 06:00 Uhr eingeschränkt.
-Die Begrenzung des valencianischen Territoriums nimmt ab. Die Ein- und Ausreise der valencianischen Gemeinschaft ist gestattet.

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