Ab Montag, dem 26. April, gelten diese neuen Maßnahmen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Sie gelten bis zum 9. Mai
-Begrenzung auf sechs Personen auf öffentlichen Plätzen und zwei Wohn- und Privaträume.
- Gaststättengewerbe. Bis zur Ausgangssperre um 22.00 Uhr mit 100%igen Terrassen, innen 30% und maximal 6 Personen pro Tisch.
- Handel: Die Höchstarbeitszeit wird verlängert, oder bis 22.00 Uhr.
- Kulturelle Aktivitäten: Kinos, Theater, Museen oder Konzerthallen verbinden ihre innere Anstrengung von 50 % bis 75 %.
Zeremonien und Feiern: Sie können mit 50% Ihrer Mühe gefeiert werden.

Dabei bleiben:
- Innenausstattung von Einrichtungen, Sportzentren und Swimmingpools. Bis zu 30% Aprikosen, Fitnessstudios, Flaggen, Swimmingpools und Sportanlagen im Haus.
-Die Freizeit im Bildungsbereich wird mit 30 % wieder aufgenommen, und zwar in Gruppen von bis zu 10 Personen.
- Nachtsperrung von 22 Uhr bis 6 Uhr.
-Sperrung des Gebiets von Valencia. Nur ordnungsgemäß begründete Verbringungen sind zulässig.

 

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