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Ab Montag, dem 1. März, sind dies die neuen Maßnahmen, die in der valencianischen Gemeinschaft angewendet werden.
Sie sind mindestens 14 Tage in Kraft.

-Soziale oder familiäre Zusammenkünfte an privaten Orten: Sie beschränken sich auf denselben Kern des Zusammenlebens

- Öffentliche Räume: geschlossen oder im Freien: Familien- oder gesellschaftliche Zusammenkünfte sind auf maximal vier Personen begrenzt.

-Restaurants. Geöffnet bis 6 Uhr nachmittags. Es können bis zu vier Personen pro Tisch sein.

-Schließung der Geschäfte um 20 Uhr. Mit Ausnahme von Lebensmittelbetrieben, Apotheken und Grundnahrungsmitteln.

-Nachtsperre ab 22 Uhr.

-Perimeterbegrenzung des valencianischen Territoriums. Es werden nur ordnungsgemäß begründete Fahrten genehmigt.

-Sie können Sport in offenen Sportanlagen ohne Kontakt und maximal in Gruppen von 4 Personen ausüben. Außer für Profisportler.

Der Umfang der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern wird ab dem ersten Märzwochenende beseitigt.

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