Ab Montag, dem 1. März, sind dies die neuen Maßnahmen, die in der valencianischen Gemeinschaft angewendet werden.
Sie sind mindestens 14 Tage in Kraft.
-Soziale oder familiäre Zusammenkünfte an privaten Orten: Sie beschränken sich auf denselben Kern des Zusammenlebens
- Öffentliche Räume: geschlossen oder im Freien: Familien- oder gesellschaftliche Zusammenkünfte sind auf maximal vier Personen begrenzt.
-Restaurants. Geöffnet bis 6 Uhr nachmittags. Es können bis zu vier Personen pro Tisch sein.
-Schließung der Geschäfte um 20 Uhr. Mit Ausnahme von Lebensmittelbetrieben, Apotheken und Grundnahrungsmitteln.
-Nachtsperre ab 22 Uhr.
-Perimeterbegrenzung des valencianischen Territoriums. Es werden nur ordnungsgemäß begründete Fahrten genehmigt.
-Sie können Sport in offenen Sportanlagen ohne Kontakt und maximal in Gruppen von 4 Personen ausüben. Außer für Profisportler.
Der Umfang der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern wird ab dem ersten Märzwochenende beseitigt.